E-Commerce - Umsatzsteuer - und GST-Pflichten bei internationalen Verkäufen

  • Jan 24, 2022 | Alex Baulf

E-Commerce - Umsatzsteuer - und GST-Pflichten bei internationalen Verkäufen

Bedingt durch die Einschränkungen der Pandemie nutzten Millionen Verbraucher auf der ganzen Welt zum ersten Mal den elektronischen Handel und sorgten innerhalb weniger Monate für das Wachstum eines Jahrzehnts. Dieser Boom beim Online-Handel hat sich fortgesetzt, und neue Kunden und neue Märkte sind nur einen Klick entfernt. Die Zollgrenzen in Übersee boten in der Vergangenheit Schutz und eine sichere Zuflucht vor Umsatzsteuer-oder GST-Verpflichtungen für Fernabsatzhändler und Versandhändler. E-Commerce-Unternehmen konnten die Verantwortung für die Zahlung von Einfuhrsteuern auf ihre Kunden abwälzen. Während dies bei Warenverkäufen an Unternehmen (B2B) in der Regel immer noch der Fall ist, hat sich die Gesetzgebung weltweit zunehmend dahingehend geändert, dass sich Unternehmen in Ländern, in denen sie Waren an Verbraucher (B2C) verkaufen und versenden, unter Umständen für die Mehrwertsteuer oder GST registrieren lassen müssen.

Die wichtigsten Trends bei den indirekten Steuern sind:

  • Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung bei der Einfuhr von Waren mit geringem Wert
  • Abschaffung oder Senkung von Registrierungsschwellen
  • Fälligkeit der USt. / GST je nach Kundenstandort
  • Erhebung der USt. / GST am Verkaufsort durch den Verkäufer und nicht an der Grenze durch den Zoll
  • Vertragsbedingungen / benannter Importeur irrelevant für B2C-Verkäufe von geringem Wert
  • Neue vereinfachte USt.-/ GST-Registrierungs-und Compliance-Anforderungen für ausländische Unternehmen

Gleichzeitigbeobachten wir ein verändertes Verbraucherverhalten und neue Trends:

  • Zunahme des Online-Handels (was zu höheren Verkaufsvolumina pro Land oder Staat und neuen Märkten führt, die nur einen Klick entfernt sind)
  • Erwartung besserer Kundenerfahrungen (Kunden wollen keine zusätzlichen Steuern an den Zoll oder den Kurier zahlen)
  • Mehr Warenrücksendungen (die Einfuhrumsatzsteuer geht in der Regel verloren und wird zu absoluten Kosten, wenn der Kunde den Importeur kontaktiert und die Waren zurücksendet)

Möchten Sie erörtern, wie sich dies auf Ihr Unternehmen auswirkt? 

Sprechen Sie mit einem unserer Experten.

Eine Momentaufnahme der Länder, die spezielle Regeln und Registrierungen für den B2C-Fernverkauf von Waren eingeführt haben:

  • Vereinigtes Königreich
  • Europäische Union (27 EU-Ländern, darunter Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien)
  • Schweiz
  • Norwegen
  • Australien
  • Neuseeland
  • USA (über 40 US-Bundesstaaten, darunter Kalifornien, Texas, Florida, New York und Illinois)

Land

Datum des
Inkrafttretens

USt.-/GST-Rate

Schwellenwert für den
Warenversand

Schwellenwert
für die lokale
Registrierung
(jährlich)

Häufigkeit
der
Einreichung

Schweiz

1. Januar 2018

7.70%

65 CHF

100.000 CHF

Kalender-vierteljährlich

Australien

1. Juli 2018

10%

1.000 AUD

75.000 AUD

Kalender-vierteljährlich

Neuseeland

1. Dezember 2019

15%

1.000 NZD

60.000 NZD

Kalender-vierteljährlich

Norwegen

1. Januar 2020

25%

3.000 NOK

50.000 NOK

Kalender-vierteljährlich

Vereinigtes
Königreich

1. Januar 2020

20%

135 GBP

0,00 GBP

Kalender-vierteljährlich

Einfuhr in
die EU (IOSS)

1. Juli 2021

17 - 27%

150 EUR

fakultative Vereinfachung

Monatlich

EU zu EU (OSS)

1. Juli 2021

17 - 27%

0 EUR

fakultative Vereinfachung

Kalender-vierteljährlich

EU zu EU (lokale Registrierungen)

1. Juli 2021

17 - 27%

0 EUR

0 EUR, sofern der Betrag EU-weit unter 10.000 EUR liegt

Je nach Land unterschiedlich

USA

2018/19

3 - 13%

0 USD

typischerweise 100.000 USD pro Staat oder 200 Transaktionen

Je nach Bundesstaat unterschiedlich

Die Liste der Länder mit spezifischen Regeln für B2C-Warenimporte von geringem Wert wird weiter wachsen, und wir haben bereits gesehen, dass einige Länder in den EMEA-und APAC-Regionen neue Registrierungsanforderungen für Fernabsatzhändler von Waren angekündigt oder vorgeschlagen haben. Dazu gehören:

  • Singapur
  • Malaysia
  • Nigeria
  • Weißrussland
  • Israel

Land

Datum des
Inkrafttretens

USt.-/GST-Rate

Schwellenwert
für den
Warenversand

Schwellenwert
für die lokale
Registrierung
(jährlich)

Status

Singapur

1. Januar 2023

7%

400 SGD

100.000 SGD

Bestätigt

Malaysia

1. Januar 2023

10%

RM 500,000

Unbestätigt

Bestätigt

Nigeria

1. Januar 2024

7.5%

Unbestätigt

25.000 $

Bestätigt

Belarus

1. Juli 2022

20%

Unbestätigt

Unbestätigt

Unbestätigt

Israel

Unbestätigt

17%

75 $

Unbestätigt

Vorschlag

Unternehmen müssen nicht nur herausfinden, wo sie sich für die Umsatzsteuer oder GST registrieren lassen müssen, sondern auch sicherstellen, dass sie einen skalierbaren Prozess und Ansatz etablieren.

USt.-/ GST-Themen, die E-Commerce-Unternehmen berücksichtigen müssen

  • Überwachung neuer und sich ändernder Regeln und Gesetze
  • Überprüfung des Umsatzvolumens nach Gerichtsbarkeiten und der Annäherung an Schwellenwerte (einschließlich eines Nullschwellenwertes)
  • Registrierung in den richtigen Gerichtsbarkeiten zur richtigen Zeit
  • Ernennung eines Steuervertreters oder Agenten in einigen Ländern
  • Berechnung des richtigen Steuersatzes an der Kasse
  • Berücksichtigung der Anforderungen an Rechnungen/Belege und Währungen sowie der Art und Weise, wie die Steuer den Kunden präsentiert wird
  • Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Preisgestaltung und der Frage, ob die Steuer an der Kasse hinzugefügt oder aus einem Einzelpreis herausgerechnet wird
  • Meldung und Abführung der korrekten Steuer an die Steuerbehörden zum richtigen Zeitpunkt.

Anstatt nur zu reagieren und mehrere Agenten auf der ganzen Welt zu beauftragen, lohnt es sich, einen vertrauenswürdigen Partner zu finden, der Unternehmen dabei hilft, proaktiv zu handeln, Registrierungen und Steuererklärungenzu verwalten und die skalierbaren Technologielösungen bereitzustellen, die Unternehmen helfen, zu wachsen und neue Märkte zu erschließen. Das sorgt nicht nur dafür, dass die Kunden die Steuersicherheit an der Kasse und das verbesserte Kundenerlebnis würdigen werden, sondern versorgt auch die Unternehmen mit zuverlässigeren Informationen darüber, ob die Waren beim Kunden ankommen und wie die Preise und Gewinnspannen aussehen. Der durchschnittliche Umsatzsteuersatz in Europa liegt heute bei über 20 %, so dass Fehler, Veranlagungen und Strafen kostspielig sein können.

Sprechen Sie mit einem der globalen Umsatzsteuer/GST-Spezialisten von Avalara, um zu erörtern, wie wir Ihrem Unternehmen beim grenzüberschreitenden Handel helfen können.


Alex Baulf as Senior Director, Global Indirect Tax, Avalara
Senior Director, Global Indirect Tax
Alex Baulf
Alex Baulf as Senior Director, Global Indirect Tax, Avalara
Senior Director, Global Indirect Tax Alex Baulf
Alex leads on global indirect tax at Avalara, leading on engagement with policy and business leaders to develop a tax and compliance environment that will streamline and accelerate commerce for the overall growth of the economy. With over 16 years experience in global VAT and GST and international indirect tax consultancy, Alex has specialised in analysing changing VAT requirements and advising on impact assessment and change management across processes, data and technology.