Umsatzsteuer in Italien

Italien führte 1972 die Umsatzsteuer (USt) ein, die dort als Imposta sul Valore Aggiunto (IVA) bezeichnet wird. Italien hat die EU-Mehrwertsteuerrichtlinien der Europäischen Union, bei der Italien Gründungsmitglied ist, der Umsatzsteuergesetzgebung zugrunde gelegt.

Die italienischen Vorschriften zur USt sind in den italienischen USt-Gesetzen enthalten und werden von der Rechtsprechung untermauert. Die Steuerbehörden geben auch Verwaltungsgrundsätze heraus, die verschiedene Erklärungen zu den alltäglichen Vorschriften zur USt-Compliance enthalten. Das gesamte USt-System steht unter der Aufsicht des Finanzministeriums.

Wie in allen EU-Ländern müssen Unternehmen, die in Italien Handel treiben und steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen liefern, die italienischen Gesetze befolgen. Dazu gehört die Verpflichtung, sich für die italienische Umsatzsteuer registrieren zu lassen, die USt-Vorschriften einzuhalten und die regelmäßigen italienischen USt-Erklärungen und andere Erklärungen abzugeben.


Müssen Sie sich in Italien für die USt anmelden?

Wenn ein ausländisches, nicht ansässiges Unternehmen Waren und in geringerem Umfang Dienstleistungen anbietet, muss es sich unter Umständen bei den Steuerbehörden als italienischer Steuerzahler registrieren lassen. Zu den häufigen Situationen, in denen dies erforderlich ist, gehören:

Der Lieferant darf beim Import von Waren nach Italien, keine USt in Rechnung stellen, wenn der Kunde bereits in Italien umsatztsteuerlich registriert ist:

  • Kauf und Verkauf von Waren in Italien, wenn der Lieferant und der Kunde kein italienisches Unternehmen mit einer USt-Registrierung sind (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).
  • Lieferung oder Annahme von innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Annahme von Waren im Rahmen des Erwerbs aus anderen EU-Mitgliedsstaaten.
  • Verkauf an einzelne Verbraucher über das Internet, vorbehaltlich des italienischen Schwellenwert für die Registrierung von Fernabsatzgeschäften.
  • Lagerung von Waren in einem Konsignationslager in Italien zum Zweck der Lieferung aus Italien in andere EU-Mitgliedsstaaten.
  • Eintrittsberechtigungen für Live-Veranstaltungen oder Ausstellungen in Italien.
  • E-Commerce-Transaktionen mit italienischen Verbrauchern über das Internet.

Seit dem EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 gibt es fast keine Umstände mehr, unter denen eine USt-Registrierung eines nicht gebietsansässigen Unternehmens für die Erbringung von Dienstleistungen in Italien erforderlich ist. Stattdessen erfasst der italienische Kunde die Transaktion gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren.

Dabei ist zu beachten, dass Anbieter von elektronischen, Rundfunk- oder Telekommunikationsdienstleistungen für Verbraucher in Italien sich nach der MOSS-Regelung nur in einem EU-Land umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, um eine einzige Erklärung für alle 27 Mitgliedsstaaten (plus Großbritannien) abzugeben.

Wenn Sie sich für Einzelheiten zum Registrierungsverfahren interessieren, lesen Sie bitte unseren Artikel zur USt-Registrierung in Italien, der auch Angaben zu den Lieferschwellen für die USt-Registrierung enthält.

Wie hoch sind die Lieferschwellen für die USt-Registrierung in Italien?

Wie bei den meisten EU-Ländern gibt es für nicht gebietsansässige Händler keine Lieferschwellen für die USt-Registrierung in Italien. Eine USt-Registrierung muss, falls erforderlich, vor der Bereitstellung von Lieferungen erfolgen. Es ist wichtig, diese Vorschrift zu befolgen, da die Erstattung zurückdatierter gezahlter USt (Vorsteuer) in Italien schwierig ist. Wenn es sich bei den Lieferungen um den Verkauf von Waren über das Internet handelt, gilt ein Lieferschwelle für die USt-Registrierung für Fernabsatzgeschäfte von 35.000 € pro Jahr.

Ist ein italienischer Fiskalvertreter oder Agenten erforderlich?

Die italienischen Behörden verlangen von Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern die Ernennung eines Fiskalvertreters, der gesamtschuldnerisch für die geschuldete USt haftet. Die meisten EU-Unternehmen haben einen lokalen USt-Agenten, da die Compliance- und Reporting-Anforderungen in Italien aufwändig sind. Beispielsweise kann die Zahlung der USt-Schuld kompliziert sein, wenn sie nicht in Italien geleistet wird.

Welches Format hat eine italienische USt-IdNr?

Nach Erteilung einer italienischen Registrierung wird eine USt-IdNr vergeben. Italien verwendet wie alle EU-Mitgliedsstaaten ein Standardformat, das wie folgt aussieht:

Italienisches Format

Ländercode

IT

Format

12345678901

Zeichen

11 Zeichen

Die ersten sieben Ziffern beziehen sich auf den Steuerzahler, die folgenden zwei Ziffern identifizieren das Finanzamt. Für die Erfassung innergemeinschaftlicher Lieferungen wird bei der italienischen Steuernummer die Präfix IT hinzugefügt. Die italienische USt-IDs  können über das MIAS-System überprüft werden.

Italienische USt-Meldungen

Nach der USt-Registrierung müssen Unternehmen alle steuerpflichtigen Transaktionen erklären und ihre USt-Schuld abführen. Seit Anfang 2017 wurde in Italien eine umfassende Reform des Berichtswesens durchgeführt. Zuvor waren nur monatliche Zahlungen erforderlich, wobei im folgenden Jahr eine jährliche USt-Meldung fällig war. Ab 2017 sind auch vierteljährliche USt-Meldungen und Aufstellungen von Rechnungen erforderlich. Darüber hinaus müssen auch jährliche Erklärungen eingereicht werden. Nachfolgend finden Sie Einzelheiten zu den neuen Bestimmungen, einschließlich vorläufiger Vorschriften für USt-Erklärungen für das Jahr 2017.

USt-Sätze in Italien

Zwar bestimmt die EU die allgemeinen Parameter für die USt-Sätze einschließlich einer Untergrenze von 15 % für den Standard-Umsatzsteuersatz, dennoch legt Italien immer noch die meisten Sätze fest.

Die derzeit geltenden Sätze:

Umsatzsteuersätze in Italien

Steuersatz

Bezeichnung

Welche Waren oder Dienstleistungen

22 %

Normal

Alle anderen steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen

10 %

Ermäßigt

Einige Lebensmittel; Wasserversorgung; einige pharmazeutische Produkte; inländischer Personentransport; Zutritt zu kulturellen Veranstaltungen; einiger sozialer Wohnungsbau; Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen; einige Bauarbeiten an neuen Gebäuden; Neubauten (Nicht-Luxusimmobilien); einige landwirtschaftliche Güter; Hotelunterkünftee; Restaurants; Zutritt zu bestimmten Sportveranstaltungen; Energieprodukte (ausgenommen Fernwärme); Brennholz; Sammlung von Hausmüll; einige Abwasserreiningungen; alkoholische Getränke in Bars und Cafés; Lebensmittel zum Mitnehmen; Schnittblumen und Pflanzen für dekorative Zwecke und zur Lebensmittelproduktion

5 %

Ermäßigt

Einige Lebensmittel; einige soziale Dienste; bestimmte Arten der Personenbeförderung

4 %

Stark ermäßigt

Einige Lebensmittel; bestimmte medizinische Geräte für Behinderte; bestimmte Bücher; Zeitungen und einige Zeitschriften; E-Books mit einer internationalen Standardbuchnummer (ISBN); Online-Zeitschriften; Zeitungen; Fernsehlizenz; einiger sozialer Wohnungsbau; einige landwirtschaftliche Güter; bestimmte soziale Dienstleistungen; Kraftfahrzeuge für Behinderte; Bauarbeiten an neuen Gebäuden (für Erstunterkünfte); Neubau (für Erstunterkünfte)

0 %

Steuerfrei

Innergemeinschaftlicher und internationaler Transport

USt-Compliance in Italien

Es gibt strenge Regeln für Unternehmen, die eine italienische USt-Registrierung erhalten haben. Diese entsprechen der Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU und umfassen:

  • Grundlegende Angaben, die für italienische USt-Rechnungen erforderlich sind.
  • Verfahren und Genehmigungen für die Verwendung von elektronischen Rechnungen, einschließlich Konformitäts- und Kontrollverfahren mit der Signatur und Authentizität einer Rechnung.
  • Erstellung von Buchhaltungsunterlagen, diese werden in Italien als USt-Register bezeichnet. Gemäß des italienischen USt-Entstehungszeitpunkt der Lieferung müssen Buchführungsdaten die ordnungsgemäßen Rechnungen an Kunden für Waren oder Dienstleistungen beinhalten.
  • Verbuchung von Gutschriften und anderen Korrekturen.
  • Anwendung von genehmigten Fremdwährungskursen.

Wann ist der Entstehungszeitpunkt der italienischen Umsatzsteuer?

Es ist wichtig, den korrekten Lieferzeitpunkt zu bestimmen. Dieser wird als Entstehungszeitpunkt der Steuer oder Zeitpunkt der Lieferung bezeichnet. Bei Waren gilt in Italien der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung. Jeder fällige USt-Betrag muss dann in der anschließenden USt-Meldung angegeben werden. Bei Lieferungen ist der Entstehungszeitpunkt der Steuer, der Zeitpunkt der Zahlung oder Teilzahlung. Dies weicht von den regulären EU-Vorschriften über den Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung ab.

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