Umsatzsteuer in Spanien
Spanien hat die Umsatzsteuer (USt) 1986 eingeführt, als es Mitglied der Europäischen Union (EU) wurde. Spanien hat die EU-USt-Richtlinien in die lokalen spanischen Umsatzsteuergesetze, -vorschriften und -weisungen aufgenommen. Hier finden Sie die Einzelheiten zur USt-Registrierung in Spanien, zur USt-Compliance und zu USt-Meldungen. Die USt in Spanien wird von der Agencia Estatal de Administración Tributaria verwaltet.
Jedes Unternehmen, das steuerpflichtige Warenlieferungen oder Dienstleistungen erbringt, kann zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet sein. Dazu ist zunächst eine spanische Umsatzsteuerregistrierung erforderlich.
Müssen Sie sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren lassen?
Spanien hält sich an die allgemeinen EU-Mehrwertsteuer-Regeln über die Verpflichtung für ausländische Unternehmen, sich für die lokale USt registrieren zu lassen. Es gibt mehrere Unterschiede, insbesondere die Anwendung der Steuerschuldnerschaft beim Leistungsempfänger (Reverse-Charge-Verfahren). Die wichtigsten Situationen, in denen eine Registrierung erforderlich ist, sind:
- Der Import von Waren nach Spanien, auch wenn sie sofort in ein anderes EU-Land weitergeliefert werden.
- Der Kauf und Verkauf von Waren in Spanien, wenn der Lieferant und die Kunden kein spanisches Unternehmen mit einer USt-Registrierung sind (Umkehr der Steuerschuldnerschaft).
- Der Verkauf von Waren an spanische Verbraucher über das Internet vorbehaltlich der spanischen Lieferschwelle für die USt-Registrierung bei Fernabsatzgeschäften.
- Der Besitz von Waren in einem Konsignationslager in Spanien, und die daraus folgende Einstufung als Inhaber einer Betriebsstätte.
- Die Erhebung von Eintrittsgebühren für Live-Veranstaltungen oder Ausstellungen in Spanien.
Seit dem EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 gibt es fast keine Umstände mehr, unter denen eine USt-Registrierung eines nicht gebietsansässigen Unternehmens für die Erbringung von Dienstleistungen in Spanien erforderlich ist. Stattdessen erfasst der spanische Kunde die Transaktion gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren.
Dabei ist zu beachten, dass Anbieter von elektronischen, Rundfunk- oder Telekommunikationsdienstleistungen für Verbraucher in Spanien sich nach der MOSS-Regelung nur in einem EU-Land umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, um eine einzige Erklärung für alle 27 Mitgliedsstaaten abzugeben.
Wie hoch sind die Lieferschwellen für die USt-Registrierung in Spanien?
Es gibt keine Lieferschwelle für die USt-Registrierung nicht ansässiger Unternehmen, die in Spanien steuerpflichtige Leistungen erbringen. Es gibt eine Lieferschwelle von 35.000 € pro Jahr für ausländische Unternehmen, die Waren über das Internet an spanische Verbraucher verkaufen.
Welches Format hat eine spanische USt-IdNr?
Sobald die Registrierung genehmigt ist, wird eine spanische USt-IdNr vergeben. Es gibt jedoch verschiedene Arten der USt-IdNrn, die unterschiedlichen Einschränkungen unterliegen. Beispielsweise kann ein Händler seine neue spanische USt-IdNr nicht automatisch im MIAS-System registrieren lassen. Dadurch wird verhindert, dass er steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erhält.
In Spanien gibt es drei spanische Formate für USt-IdNrn, die folgendermaßen aussehen:
Format der spanischen USt-IdNrn
Ländercode | ES |
Format | X12345678, 12345678X, X1234567X |
Zeichen | 9 Zeichen Enthält 1 oder 2 alphabetische Zeichen (erste oder letzte oder erste und letzte) |
Spanische USt-Meldungen
Nicht-gebietsansässige Unternehmen mit einer gültigen spanischen USt-Registrierung sind verpflichtet, vierteljährlich oder monatlich eine spanische USt-Meldung einzureichen. Diese enthalten Einzelheiten über ihre steuerpflichtigen Lieferungen und geben den Betrag der USt an, den das Unternehmen dem spanischen Finanzamt schuldet.
Wie oft müssen in Spanien USt-Meldungen abgegeben werden?
Die Häufigkeit der USt-Meldungen in Spanien hängt vom Umfang der Handelsgeschäfte ab
- Vierteljährliche USt-Meldung - Umsatz unter 6 Mio. € für Waren im Vorjahr
- Monatliche USt-Meldung - Umsatz über 6 Mio. € für Waren im Vorjahr
- Jährliche USt-Meldrung - muss von allen für die USt registrierten Unternehmen ausgefüllt werden
In der Praxis werden die Steuerbehörden jedoch ihr fachliches Urteil anwenden.
USt-Sätze in Spanien
Spanien legt die Höhe seiner USt-Sätze fest. Das Land befolgt einige der von der EU festgelegten und allgemeinen Regeln (z.B. muss der Standard-USt-Satz über 15 % liegen). Diese USt-Sätze sollten von Anbietern steuerpflichtiger Dienstleistungen beim Verkauf ihrer Waren verwendet werden.
Die derzeit geltenden Sätze sind:
Umsatzsteuersätze in Spanien | ||
Steuersatz | Bezeichnung | Welche Waren oder Dienstleistungen |
21 % | Normal | Alle anderen steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen |
10 % | Ermäßigt | Einige Lebensmittel; Wasserversorgung; bestimmte pharmazeutische Produkte; einige medizinische Geräte für Behinderte; inländischer Personentransport; innergemeinschaftlicher und internationaler Transport auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen; einiger sozialer Wohnungsbau; einige Renovierungs- und Reparaturarbeiten für Privatwohnungen; landwirtschaftlicher Bedarf; Hotelunterkünfte; Restaurants und Cateringdienste; einige soziale Dienste; Sammlung von Hausmüll; einige Erfrischungsgetränke; Bars, Cafés, Nachtclubs und dort verkaufte alkoholische Getränke; Lebensmittel zum Mitnehmen; Schnittblumen und Pflanzen für die Lebensmittelproduktion; Neubau; einige Arbeiten im Neubau; Eintrittsberechtigungen für Sportveranstaltungen (nur Amateursportveranstaltungen); Abfall- und Abwasserbehandlung; Eintrittsberechtigungen für bestimmte kulturelle Dienstleistungen |
4 % | Ermäßigt | Einige Lebensmittel; einige pharmazeutische Produkte; einige medizinische Geräte für Behinderte; einige Bücher (mit Ausnahme von E-Books); bestimmte Zeitungen und Zeitschriften; sozialer Wohnungsbau; einige Sozialdienste; einige Arbeiten am Neubau; einige häusliche Pflegedienste |
0 % | Steuerfrei | Besteuerung einiger Goldmünzen, Ingots und Goldbarren; innergemeinschaftlicher und internationaler Luft- und Seetransport |
Einhaltung der spanischen USt-Vorschriften
Sobald ein Unternehmen für die spanische Umsatzsteuer registriert ist, muss es die lokalen Vorschriften hinsichtlich einer Reihe von Aspekten zu befolgen.
Dazu gehört:
- Erstellung von Rechnungen mit den im spanische Umsatzsteuergesetz bestimmten Angaben.
- Elektronische Rechnungen mit ordnungsgemäßer Signatur, Authentizität und Zustimmung des Empfängers.
- Führung von Konten und Aufzeichnungen, die mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
- Korrekte Rechnungsstellung an Kunden für Waren oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden spanischen USt-Vorschriften.
- Verbuchung von Gutschriften und anderen Korrekturen.
- Anwendung von genehmigten Fremdwährungskursen.
Wann ist der Entstehungszeitpunkt der spanischen Umsatzsteuer
Die Vorschriften zum Besteuerungszeitpunkt (Zeitpunkt der Lieferung) in Spanien bestimmen, wann die Umsatzsteuer fällig wird. Bei Importen ist es der Zeitpunkt der Einfuhr. Bei Waren gilt der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung. Eine fällige Umsatzsteuer muss dann in der anschließenden USt-Meldung angegeben werden. Der Entstehungszeitpunkt für spanische Dienstleistungen ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung oder die periodengerechte Abgrenzungsmethode.