Versandverkäufe

Eine der häufigsten Situationen, in denen eine ausländische EU-USt-Registrierung erforderlich wird, ist der Online Verkauf von Waren an Konsumenten in einem anderen EU-Land, diese Verkäufe werden als Versandverkäufe bezeichnet. Da es sich bei der Umsatzsteuer um eine Steuer für den Endverbraucher handelt, fordern die Länder die Unternehmen auf, sich umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, die lokale Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und im jeweiligen Land abzuführen. 

Beachten Sie, dass es keine Lieferschwelle für den Fernabsatz von elektronischen oder digitalen Diensten an Konsumenten gibt, die gemäß den neuen MOSS-USt-Regeln von 2015 erklärt werden.

USt-Lieferschwellen für Versandverkäufe in der EU

Um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und sie zu ermutigen, den Handel in ganz Europa aufzunehmen, gibt es nationale Lieferschwellen für die USt-Registrierung, die von jedem Land festgelegt werden. Wenn ein ausländisches Unternehmen mit seinen Umsätzen diese Lieferschwellen nicht erreicht, ist es nicht zu einer USt-Registrierung verpflichtet. Sobald diese Werte innerhalb eines Kalenderjahres überschritten werden, muss das Unternehmen eine USt-IdNr beantragen.


Lieferschwellen für den Fernabsatz in der EU innerhalb einer Kalenderjahres

Land

USt-Lieferschellenwert für Versandverkäufe in der EU
Österreich35.00 EUR
Belgien35.00 EUR
Bulgarien70.000 BGN
Kroatien270.000 HRK
Zypern35.00 EUR
Tschechische Republik1.140.000 CZK
Dänemark280.000 DKK
Estland35.00 EUR
Finnland35.00 EUR
Frankreich35.00 EUR
Deutschland100.00 EUR
Griechenland35.00 EUR
Ungarn8.800.000 HUF
Irland35.00 EUR
Italien35.00 EUR
Lettland35.00 EUR
Litauen35.00 EUR
Luxemburg100.00 EUR
Malta35.00 EUR
Niederlande100.00 EUR
Norwegen-
Polen160.000 PLN
Portugal35.00 EUR
Rumänien118.000 RON
Slowakei35.00 EUR
Slowenien35.00 EUR
Spanien35.00 EUR
Schweden320.000 SEK
Schweiz-
Vereinigtes Königreich70.000 GBP

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