Polen plant elektronische B2B-Rechnungen
- Feb 19, 2021 | Richard Asquith
Polen plant 2023 die Einführung einer verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnung, um den Mehrwertsteuerbetrug entgegen zu wirken. Hierfür wird es zunächst eine freiwillige Phase ab Oktober 2021 geben. Steuerzahler erhalten einen Anreiz, das neue System zu übernehmen, indem sie die Rückzahlung von Mehrwertsteuergutschriften innerhalb von 40 Tagen beschleunigen können und dadurch keine SAF-T-Dateien (JPK_FA) mehr einreichen müssen.
Um die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung einzuführen, muss Polen die Erlaubnis der Europäischen Kommission einholen, da diese von der der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie abweicht. Diese verpflichtet Steuerzahler, papierbasierte Rechnungen auszustellen, es sei denn, sie erhalten die schriftliche Zustimmung ihrer Kunden für die Verwendung von E-Rechnungen.
Polens Pläne bis 2023
Ende letzten Jahres beschloss Polen seine Pläne für die Pflicht zur elektronischen Umsatzsteuerrechnung auf 2023 zu verschieben – zuvor waren sie für 2022 geplant. Sie sollen die Live-Einreichung von E-Rechnungen in das nationale System für E-Rechnungen – dem Krajowy System e-Faktur (KSeF) – beinhalten, um den Behörden die Überwachung der Steuer- und Wirtschaftstätigkeit zu ermöglichen und Mehrwertsteuerbetrug – insbesondere Karussellbetrug – zu identifizieren.
Steuerzahler bereiten ihre Rechnungen in ihren eigenen ERP-Systemen vor und senden diese über eine API an das KSeF. Dort wird jede Rechnung mit einem Zeitstempel und einer Nummer versehen. Für kleine Unternehmen wird es die Möglichkeit geben, Rechnungen in einem eigenen Behördenportal (eMikrofirma) auszustellen. Solange die Nutzung des neuen Systems noch freiwillig ist, müssen sich der Lieferant und der Kunde darauf einigen, ob sie elektronische Rechnungen gemäß den neuen Anforderungen ausstellen wollen oder nicht.
Die elektronische Rechnungsstellung würde die bestehende monatliche Berichterstattung SAF-T (JPK-J) ersetzen, die am 1. Oktober 2020 die polnische Umsatzsteuererklärung abgelöst hat. Polen folgt Spanien, Portugal, Italien und Ungarn bei der Einführung der Rechnungsmeldung in Echtzeit. Als Vorbild fungieren hier Programme für B2G-E-Rechnungen der EU. Diese basieren auf einer zentralen staatlichen Clearing-Plattform für die Einreichung und Weiterleitung von Rechnungen an staatliche Kunden. Auch die deutschen Bundestagsabgeordneten fordern neben der Verwendung des TNA-Tools, die Übernahme des italienischen SdI-Systems für elektronische Rechnungen in Deutschland, um Mehrwertsteuerbetrug entgegen zu wirken. Mehr Informationen lassen sich im Blogbeitrag „Deutscher Bundestag fordert E-Rechnung und TNA-Tool“ finden.
Polen möchte zudem bezüglich grenzüberschreitender Umsatzsteuerdaten mit anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten und gemeinsam mit ihnen Plattformen nutzen.
Bisher konnte Polen erfolgreich seine Mehrwertsteuerlücke– die Differenz der zu erwarteten und tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen – reduzieren. Ein großer Teil davon ist auf Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung zurückzuführen, wie beispielsweise von Online Cash Register für die Meldung von Ladenverkäufen sowie den Vergleich mit nachfolgenden Mehrwertsteuererklärungen und -zahlungen. In den kommenden sechs Monaten werden diese Online Cash Register in einer Reihe weiterer Geschäfte eingeführt.
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Nicht-EU-Unternehmen, die in Polen verkaufen, müssen neben dem Ausfüllen der Umsatzsteuerregistrierung und -erklärung einen Fiskalvertreter ernennen. Sie sind für die korrekte Umsatzsteuerabgabe der Nicht-EU-Kunden verantwortlich. Avalara bietet Hilfe bei der Suche von Fiskalvertretern als Teil des internationalen VAT- und GST-Registrierungs- und Erklärungsservice an. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden.
Hilfe bei der Einhaltung der polnischen Mehrwertsteuer
Das Verständnis der polnischen Mehrwertsteuer-Gesetzgebung ist der erste Schritt, um die Mehrwertsteuer-Anforderungen zu erfüllen. Avalara bietet hierzu eine Reihe von Lösungen, die Unternehmen helfen können. Ein Guide zur Produktauswahl ist hier abrufbar.